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   BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67   

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https://dejure.org/1969,2616
BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67 (https://dejure.org/1969,2616)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1969 - I ZR 125/67 (https://dejure.org/1969,2616)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1969 - I ZR 125/67 (https://dejure.org/1969,2616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streit zwischen Lackherstellern über die Verwendung von Warenzeichen - Vorliegen einer Verwechselungsgefahr - Nachweis der tatsächlichen Verwendung des Warenzeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 830
  • GRUR 1969, 604
  • DB 1969, 1507
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 8/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67
    Ein Dritter ist nicht befugt, das gleiche oder ein verwechslungsfähiges Zeichen für solche Waren zu wählen, die sich bereits der ältere Zeicheninhaber für sein Zeichen hat schützen lassen und die er auch tatsächlich in seinem Geschäftsbetrieb führt, mag das eingetragene Zeichen auch nur für einige dieser Waren vorgesehen sein (vgl. BGH GRUR 1957, 125, 126 - Troika).
  • BGH, 11.12.1956 - I ZR 61/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67
    Hierfür sind dessen Betriebsverhältnisse von Bedeutung, wie z.B. Art und Größe des Betriebes, die verschiedene Art der Erzeugnisse sowie Art und Umfang der bereits vorhandenen Vorratszeichen, insbesondere ihre Eignung zur Kennzeichnung von Waren der fraglichen Art (BGH GRUR 1957, 224 - Odorex; 1963, 533, 534 - Windboy).
  • BGH, 21.12.1956 - I ZR 68/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67
    Erforderlich ist aber weiter, daß ein schutzwürdiges Interesse für ein solches unbenutztes Zeichen besteht und daß der freie Wettbewerb nicht übermäßig durch das unbenutzte Zeichen beeinträchtigt wird (BGH GRUR 1957, 228, 230 - Astra; 1957, 499, 500 - Whipp).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67
    Erforderlich ist aber weiter, daß ein schutzwürdiges Interesse für ein solches unbenutztes Zeichen besteht und daß der freie Wettbewerb nicht übermäßig durch das unbenutzte Zeichen beeinträchtigt wird (BGH GRUR 1957, 228, 230 - Astra; 1957, 499, 500 - Whipp).
  • BGH, 31.01.1958 - I ZR 178/56

    Colonia

    Auszug aus BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67
    Betriebsfremde Waren, die bislang überhaupt noch nicht im Betrieb geführt worden sind und für die auch nicht dargetan wird, daß sich das Fertigungsprogramm binnen angemessener Frist nach Zeicheneintragung darauf erstrecken wird, unterliegen gemäß § 11 Abs. 1 Ziff. 2 WZG der Löschung mit der Folge, daß ihre Eintragung bei der Prüfung der Warengleichartigkeit unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. BGH GRUR 1958, 544, 547 - Colonia; 1965, 86, 89 - Schwarzer Kater; 1967, 355, 357 - Rabe; Baumbach-Hefermehl, a.a.O., Anm. 30 f zu § 11 WZG).
  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62

    Anforderungen an die Berücksichtigungspflicht bezüglich Vorratswaren bei Prüfung

    Auszug aus BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67
    Betriebsfremde Waren, die bislang überhaupt noch nicht im Betrieb geführt worden sind und für die auch nicht dargetan wird, daß sich das Fertigungsprogramm binnen angemessener Frist nach Zeicheneintragung darauf erstrecken wird, unterliegen gemäß § 11 Abs. 1 Ziff. 2 WZG der Löschung mit der Folge, daß ihre Eintragung bei der Prüfung der Warengleichartigkeit unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. BGH GRUR 1958, 544, 547 - Colonia; 1965, 86, 89 - Schwarzer Kater; 1967, 355, 357 - Rabe; Baumbach-Hefermehl, a.a.O., Anm. 30 f zu § 11 WZG).
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

    Auszug aus BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entspricht die Eintragung von Vorratszeichen dem Bedürfnis des Verkehrs, für den Fall der Einführung neuer Erzeugnisse sofort auf ein bereits eingetragenes Zeichen zurückgreifen zu können und dadurch das Risiko, für ein nicht schutzfähiges Zeichen Aufwendungen zu machen, zu mindern (GRUR 1963, 533, 534 - Windboy; 1965, 665, 667 - Liquiderma).
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen

    Auszug aus BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67
    Betriebsfremde Waren, die bislang überhaupt noch nicht im Betrieb geführt worden sind und für die auch nicht dargetan wird, daß sich das Fertigungsprogramm binnen angemessener Frist nach Zeicheneintragung darauf erstrecken wird, unterliegen gemäß § 11 Abs. 1 Ziff. 2 WZG der Löschung mit der Folge, daß ihre Eintragung bei der Prüfung der Warengleichartigkeit unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. BGH GRUR 1958, 544, 547 - Colonia; 1965, 86, 89 - Schwarzer Kater; 1967, 355, 357 - Rabe; Baumbach-Hefermehl, a.a.O., Anm. 30 f zu § 11 WZG).
  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem

    Denn dem Zeicheninhaber kann billigerweise eine Benutzungsaufnahme vor der Eintragung seines Warenzeichens nicht zugemutet werden (BGH GRUR 69, 604, 605 - Slip).

    Auf die Frage eines schutzwürdigen Interesses an der Aufrechterhaltung des Klagezeichens kommt es daher nicht mehr an (vgl. BGH GRUR 69, 604, 605 - Slip).

    Aus der Neuregelung kann jedenfalls nicht entnommen werden, daß Vorratszeichen nunmehr überhaupt unzulässig sein sollten oder auch nur für ihren Bestand eine erheblich geringere Frist als die nach der Neuregelung vorgesehene 5-Jahresfrist maßgebend sein sollte (vgl. BGH GRUR 69, 604, 605 - Slip).

  • OLG Rostock, 21.03.2001 - 2 U 55/00

    Veröffentlichung eines "Schuldnerspiegels" im Internet

    Auch ein Gewerbetreibender muss kritische, anprangernde Berichte über seine Leistungen grundsätzlich hinnehmen (BGH NJW 1987, 2746 - Formaldehyd - GRUR 1969, 604 - Kredithaie -).
  • BGH, 28.05.1971 - I ZR 35/70

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr von Warenzeichen - Gesamteindruck durch den

    Den Zeicheninhaber trifft dann die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß er nach wie vor eine Zeichenbenutzung beabsichtigt und trotz des Zeitablaufs seit erfolgter Zeicheneintragung noch ein schützenswertes Interesse an dem Zeichen besitzt (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1957, 228, 230 - Astrawolle; 1963, 533, 534 - Windboy; 1965, 665, 668 - Liquiderma; 1969, 604, 605 - Slip).

    Die Dauer des Zeitraums, innerhalb dessen dem Zeicheninhaber eine Verwirklichung seiner (zunächst vermuteten) Benutzungsabsicht zuzumuten gewesen wäre und nach deren ungenutztem Ablauf nunmehr vom Fehlen der Benutzungsabsicht auszugehen ist, ist in der Rechtsprechung jeweils von Fall zu Fall nach Maßgabe der gesamten Begleitumstände beurteilt worden, ohne damit einen absoluten zeitlichen Maßstab festzulegen (vgl. BGH GRUR 1969, 604, 605 - Slip; BGH v. 26. Februar 1971 - I ZR 67/69 - Avon).

  • OLG Dresden, 20.10.1998 - 14 U 3613/97

    Verfügungsgrund bei Marken- und Wettbewerbsverletzung

    Zwar kann ein Freihaltebedürfnis - ähnlich wie die Löschungsreife (vgl. BGH, Urt. v. 03.06.1964 - Ib 140/62, GRUR 1965, 86, 90 - Schwarzer Kater; BGH, Urt. v. 17.06.1969 - I ZR 125/67, GRUR 1969, 604 - Slip; BGH, Urt. v. 26.10.1973 - I ZR 67/72, GRUR 1974, 277, 278 - King; BGH, Urt. v. 02.07.1998 - I ZR 273/95, WRP 1998, 1006, 1009 - DRIBECK's LIGHT) - dem Markenrechtsinhaber im Prozess ausnahmsweise auch einredeweise entgegengehalten werden.
  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 28/73

    Anerkennung der abgewandelten Benutzungsform als Benutzung des eingetragenen

    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß es nicht der Sinn der Neuregelung durch das PatÄndG ist, alte, über lange Zeit hinaus nicht benutzte Zeichen besser zu stellen, als sie vor dem Inkrafttreten der Neuregelung gestanden haben (BGH GRUR 69, 604, 605 - Slip; BGH GRUR 70, 27, 29 - Ein-Tannen-Zeichen).
  • BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72

    Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens nur für einen Teil der Waren des

    Nach ständiger Rechtsprechung unterliegen betriebsfremde Waren, die bislang überhaupt noch nicht im Betrieb geführt worden sind und für die auch nicht dargetan wird, daß sich das Fertigungsprogramm binnen angemessener Frist nach Zeicheneintragung darauf erstrecken wird, der Löschung nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG (BGH GRUR 1969, 604, 606 - Slip).
  • BGH, 12.02.1971 - I ZR 53/69

    Warengleichartigkeit von Rasier- und Handspiegeln mit Wandspiegeln - Beurteilung

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Juni 1969 (GRUR 69, 604, 606 - Slip) dargelegt hat, sind Warenverzeichnisse mit umfassenden Waren-Oberbegriffen in gleicher Weise auf den tatsächlichen Umfang des zum Warenzeichen gehörigen Geschäftsbetriebs zurückzuführen wie Warenverzeichnisse mit konkreten Einzelwaren.
  • BGH, 12.06.1970 - I ZR 84/68

    Verletzung von Firmenrechten und Warenzeichenrechten - Anspruch auf Verbot einer

    Sofern also diese Waren keine unzulässigen Vorratswaren darstellen (vgl. dazu BGH GRUR 1969, 604, 606 - Slip m.w.Nachw.) und soweit eine Schwächung unter Mitberücksichtigung weiterer Drittzeichen nicht in Betracht kommen sollte, müßte der Hilfsantrag gegen die Verwendung der verwechslungsfähigen Bezeichnung "Contitrade" für die identischen oder gleichartigen Waren wie Bekleidungsstücke, Matten und Kleinteppiche u.dgl.
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